top of page
  • AutorenbildFeuerwehr Rüti

Waldbrandgefahr

Es besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Darm gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.




56 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Wir suchen Dich!

Bereit für ein heisses Hobby?

Komm zu uns ins Team!

unbenannt (4 von 4).jpg
bottom of page