Feuerwehr Rüti

21. Juli 20221 Min.

Waldbrandgefahr

Es besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Darm gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

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